Die Bierstube im Wirtshaus

Einfach etwas rustikaler

Bayerische Schmankerl, würziges Bier, zünftige Speisen und urige Gemütlichkeit – das ist das Wirtshaus in Kiel. In der Bierstube des Wirtshauses bieten wir Ihnen einen besonderen Anziehungs­punkt, der Ihnen die Möglichkeit bietet, Ihren ganz persön­lichen bayerischen Abend in zünftiger Atmosphäre zu gestalten und zu erleben.

Geburtstags­feiern, Schlager­nächte oder Weihnachts­brunch sind nur einige Veranstaltungen, die wir unseren Gästen bieten. Tauchen Sie ein in die Welt der einzig­artigen Brau­spezialitäten und probieren Sie unsere wechselnden Aktions­biere aus ganz Deutschland. Hierzu bieten wir Ihnen natürlich das passende bayerische Schmankerl, wie z. B. „Menü mit Bier­begleitung“, „Genuss–Verkostungen“ oder „Bier trifft Brot“. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gern!

Als besonderes Highlight bieten wir für Ihre großen Feiern einen Zapftisch. Wählen Sie Ihr Lieblings­bier aus unserem Angebot und zapfen Sie selbst!

Ausstattung

  • 65 Sitzplätze
  • Musikanlage
  • DJ Anschluss
  • Seperate Lichteinstellung
  • 16" TFT-Screen
  • USB-Anschluss
  • Mobile Theke

Das deutsche Reinheitsgebot

Im Laufe der Bier­geschichte kam es immer wieder zu Ver­fehlungen, das heißt, es wurde „gepanschtes“ Bier ausgeschenkt. Im Jahre 1156 befahl Kaiser Friedrich I „Barbarossa“ deswegen 5 Gulden Strafe an denjenigen zu verhängen, der schlechtes Bier in Umlauf bringen würde. Auch in anderen Städten versuchte man auf diese Weise, das Problem in den Griff zu bekommen.

Eine landesweite Verordnung erließ schließlich Herzog Wilhelm IV von Bayern am 23.04.1516: das deutsche Reinheits­gebot. Dieses Gesetz besagt, dass Bier nur aus Gerste (später Gersten­malz), Hopfen und Wasser gebraut werden darf. Die Zugabe von Hefe war damals noch nicht bekannt, die Gärung wurde dem Zufall überlassen. Inzwischen ist die Verwendung von Bierhefe ins deutsche Reinheits­gebot aufgenommen. Übrigens: Das deutsche Reinheits­gebot ist die älteste lebensmittel­rechtliche Vorschrift der Welt und hat noch heute Gültigkeit in Deutschland.

Der Brauprozess

Die wichtigsten Biergattungen

Biergattung untergärig obergärig
Schankbier
7–11 % Stammwürze
Leichtbier Weizen light, Berliner Weiße
Vollbier (95% aller Biere)
11–16 % Stammwürze
Pils, Lager, Helles Alt, Kölsch, Weizen
Starkbier
etwa 16 –20 % Stammwürze
Bock, Doppelbock Weizenbock

Stammwürze

Als Stammwürze bezeichnet man alle in der Würze gelösten Stoffe vor der Vergärung. Der Alkohol­gehalt eines Bieres entspricht etwa der Stammwürze in Prozent.